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29.09.2022

Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Gerade wurde der Energiekostenzuschuss für Unternehmen im Ministerrat präsentiert, wobei es noch viele offene Fragen gibt.

Der erste Schritt muss jedoch schon bald gesetzt werden: Von Ende Oktober bis Mitte November 2002 müssen sich Antragsteller registrieren, wobei die Antragstellung ab Mitte November möglich sein soll.

Gefördert werden nach derzeitigem Stand die Energiemehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022.

Bedingung ist, dass die Energiekosten mindestens 3% des Produktionswertes bzw. des Umsatzes ausmachen. Für die Förderung gibt es mehrere Modelle. Das einfachste: Die Förderung beträgt 30% der Preisdifferenz zum Vorjahr für Strom, Erdgas und Kraftstoffe.

Der erste Schritt ist also die Ermittlung des Anteils der Energiekosten im Unternehmen. Wir helfen Ihnen gerne bei den weiteren Schritten. Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular oder per Telefon.

 



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