Mit Wirkung für Wirtschaftsjahre ab dem 1.1.2018 wird die steuerliche Forschungsprämie auf 14 % der Bemessungsgrundlage erhöht. Genutzt werden kann die Forschungsprämie von allen österreichischen Unternehmen, die Foschung und Entwicklung (F&E) betreiben.
Gefördert wird dabei die interne, eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, sowie Auftragsforschung (Forschung durch Dritte bzw. Partner). Die förderbaren Kosten umfassen Personalkosten, direkte Aufwendungen und Drittkosten, Investitionen, Finanzierungskosten und Gemeinkosten.
Die Forschungsprämie wurde bereits in den letzten Jahren von 10 % auf 12 % erhöht und erfährt mit der neuerlichen Erhöhung eine weitere Aufwertung. Die Forschungsprämie kann rückwirkend für das vergangene Wirtschaftsjahr beim Finanzamt beantragt werden, wobei die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) die inhaltlich/fachliche Beurteilung für die Finanzverwaltung in Form eines Gutachtens übernimmt.