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Für Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung kann eine Forschungsprämie beim zuständigen Finanzamt beantragt werden und diese beträgt ab dem Wirtschaftsjahr 2016 nunmehr zwölf (statt bisher zehn) Prozent der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen. Die Forschungsprämie kommt auch Unternehmen zugute, die keinen Gewinn ausweisen. Seit 2012 ist ein Gutachten der FFG notwendig, bei dem wir Sie in derselben Qualität unterstützen, wie bei normalen Förderungen. Diese Unterstützung findet in Kooperation mit unserem Forschungsprämien-Spezialisten, der Werner Wurz Steuerberatungs GmbH statt.
Was genau unter Forschung und Entwicklung verstanden wird finden sie unter www.ffg.at/forschungspraemie