Der Covid-Start-up-Hilfsfonds verdoppelt neues privates Eigenkapital bei innovativen Startups bis € 800.000. Eine Förderzusage der FFG oder AWS innerhalb der letzten zwei Jahre gilt als Nachweis der „Innovation“. Die Förderung fokussiert auf Startups und diese dürfen - auch aufgrund der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU (AGVO) - maximal 5 Jahre alt sein.
Detaillierte Infornationen finden Sie auch unter https://www.aws.at/aws-eigenkapital/covid-start-up-hilfsfonds/
Weiters kann nun neben der Überbrückungsgarantie ab 20. Mai 2020 auch der Corona-Hilfsfond Fixkostenzuschuss beantragt werden.