Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 hat das Parlament die Forschungsprämie ab dem Wirtschaftsjahr 2012 neu geregelt.
Für Wirtschaftsjahre die nach dem 1.1.2012 begonnen haben ist für die Beantragung der Prämie ein Gutachten durch die FFG, welches nur über FinanzOnline beantragt werden kann, notwendig.
Unser Kooperationspartner, die Werner Wurz Steuerberatungs GmbH hilft Ihnen gerne die richtige Förderhöhe zu ermitteln und alle notwendigen Schritte für eine erfolgreiche Beantragung zu setzen.